Wenn das eigene Kind erkrankt, bleibt meist ein Elternteil zu Hause, um es zu betreuen. Doch was ist dem Arbeitgeber zu melden? Gibt es trotzdem Arbeitslohn? Der Gesetzgeber nimmt beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in die Pflicht.
Ein lesenswerter Artikel Im Dtsch Arztebl 2015; 112(33-34): [2]
Osmialowski, Christoph